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Michael Staats unterstützt die Nachbarn bei allen Fragen rund um den Lärmschutz

Bild von Michael Staats
(© Hannover Airport Archiv, Marek Kruszewski)

Die Co-Piloten am Hannover Airport sitzen nicht im Cockpit – sie betreuen zahlreiche zukunftsweisende Projekte am gesamten Flughafen. Und sorgen dafür, dass eine viel langfristigere Reise gelingt – in Richtung einer umweltfreundlicheren Zukunft. Damit der Hannover Airport bis 2045 klimaneutral wird.

Aktiver und passiver Schallschutz – wo liegt der Unterschied?

Bei dem einen geht es um Vermeidung, bei dem anderen um Abschirmung von Lärm. Aktiver Schallschutz versucht, Lärmauswirkungen so gering wie möglich zu halten. Es werden die Lärmursachen bekämpft. Maßnahmen wie lärmabhängige Entgelte fördern zum Beispiel den Einsatz von leiseren Triebwerkstypen.

Trotzdem lässt sich die Geräuschkulisse eines Flughafens niemals auf null drehen. Wir müssen also auch da ansetzen, wo unausweichlicher Lärm ankommt: an den Häusern unserer Anwohner. Diese unterstützen wir mit baulichen Schallschutzmaßnahmen. Passive Schall­dämmung, die aktive Schallreduzierung ergänzt.

Wozu ist der Hannover Airport gesetzlich verpflichtet?

Im September 2010 wurde ein Lärmschutz­bereich um den Hannover Airport herum fest­gelegt. Grundlage ist das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm. Definiert wurden drei Zonen: die Tagschutzzonen 1 und 2 und die Nachtschutzzone.

Innerhalb der Tagschutzzone 1 und der Nachtschutzzone besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf baulichen Schallschutz für Wohngebäude. Die Qualität des Schallschutzes ist abhängig von der genauen Lage des Hauses. Hier sind verschiedene Pegelbereiche festgesetzt. Grundstückseigentümern in der Nachtschutzzone stehen gegebenenfalls Schallschutzfenster, Dachdämmung und Belüftungsanlagen in allen Schlafräumen zu. In der Tagschutzzone 1 auch in allen Aufenthaltsräumen.

Was macht der Hannover Airport freiwillig?

Für die Beantragung von Schallschutzmaßnahmen galten im behördlichen Verfahren gesetzliche Fristen. Rechtlich gesehen verfiel der Anspruch, wenn Anwohner diese versäumten. Für Wohngebäude in einem Pegelbereich höher als 60 Dezibel (A) in der Nachtschutzzone war das der September 2015. Genauso wie für Häuser in einem Pegelbereich höher als 70 Dezibel (A) in der Tagschutzzone 1. Für alle anderen anspruchsberechtigten Wohngebäude innerhalb der Schutzzonen lief die Frist im September 2020 ab.

  • Ausstattung der Anwohner mit baulicher Schalldämmung nach gesetzlichen Vorgaben
  • freiwilliger Verzicht auf Geltendmachung von gesetzlichen Fristen bei der Antragstellung
  • Abwicklung des Maßnahmenprogramms für die Anwohner ohne deren finanzielle Vorleistung
  • in den gesetzlich definierten Lärmschutz­zonen um den Hannover Airport
  • um den Anwohnern auch nach Ende der gesetz­lichen Fristen baulichen Schallschutz zu ermöglichen
  • um um die Belastung durch die Umbauarbeiten so gering wie möglich zu haltenGleichberechtigung zu leben

Seit August 2019 berücksichtigen wir jedoch auch Anfragen nach Fristende. Wer seinen Antrag nicht fristgerecht bei der Unteren Baubehörde eingereicht hat, kann ihn nachträglich bei uns am Hannover Airport stellen.

Außerdem wickeln wir das gesamte Maßnah­men­programm ab. Das heißt, wir unterstützen Anwohner bei der Einholung von Gutachten. Und wir helfen ihnen, passende Angebote zu bekommen. Unser Ziel ist es, ihnen Last von den Schultern zu nehmen. Dass niemand finanziell in Vorleistung gehen muss, ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Warum ist Ihnen Schallschutz so wichtig?

Wir legen großen Wert auf ein friedliches Mitei­nander. Das bedeutet: Wir richten unser Handeln nicht nur an unseren Kunden aus. Wir blicken auch auf unsere Nachbarn und ihre Gesundheit. Das ist essenziell, besonders angesichts unseres 24-Stunden-Betriebs. Deshalb bieten wir passiven Schallschutz auch schon seit vielen Jahren an.

In zwei großen freiwilligen Schallschutzprogrammen führten wir schon in über 4.000 Wohn­einheiten passive Schallschutzmaßnahmen durch. Und das bereits, bevor das aktuelle Fluglärmgesetz in Kraft trat. Wohngebäude, die wir von 2007 bis 2010 – also vor der Fest­setzung des Lärmschutz­bereichs – ausgestattet haben, passen wir nun an gesetzliche Vorgaben an. Sie bekommen quasi ein Update für ihre Schalldämmung.

Kartenansicht Lärmschutzzonen
(© Hannover Airport Archiv)

Wie finanziert der Hannover Airport diese Maßnahmen?

Ohne jegliche staatliche Zuschüsse. Im Rahmen unserer Flughafenentgelte zahlen Airlines Entgelte u. a. gestaffelt nach Tag und Nacht und je Lärmkategorie. Daneben gibt es ein zusätz­liches Schallschutzentgelt. Darin sind gesonderte Zahlungen für Schallschutzmaßnahmen enthalten.

Seit einigen Jahren haben wir diese speziellen Schallschutzentgelte jedoch ausgesetzt. Vorerst haben wir ausreichend finanzielle Mittel zurückgelegt. Die reichen voraussichtlich bis zum Ende des derzeitigen Erstattungsverfahrens nach dem Fluglärmschutzgesetz. Wir wollen unsere Anwohner schützen. Aber wir wollen auch unsere Airline-Partner nicht unnötigerweise belasten. Wie gesagt: Wir legen großen Wert auf ein friedliches Miteinander.

Am Hannover Airport herrscht 24-Stunden-Betrieb. Das verleiht der Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen zusätzliche Bedeutung. Denn eines ist klar: Die Region braucht den Nachtflug. An ihm hängen laut einem Gutachten von Prof. Lothar Hübl und dem Pestel Institut 2.400 Arbeitsplätze. 1.350 davon direkt auf dem Flughafengelände. Für den Hannover Airport Grund genug, sich auch über gesetzliche Vorgaben hinaus für den Schallschutz zu engagieren. Für eine gute Nachbarschaft. Und eine wirtschaftlich starke Region.

Nachhaltigkeitsbericht und Umwelterklärung 2022–2024
Der aktuelle Nachhaltigkeitsbericht zum Download

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