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Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseite gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die von der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH betriebene Homepage:

https://dahajm.hannover-airport.de

Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 größtenteils vereinbar.

Stand der Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit ist keine statische Veröffentlichung. Unsere technischen Optimierungen werden unverzüglich nach Umsetzung und in geeigneter Darstellungsform und -art fortlaufend angepasst. Der Bearbeitungsstand oder der Hinderungsgrund für die Nichtumsetzung bei den nicht barrierefreien Inhalten ist jeweils direkt unterhalb des jeweiligen Inhalts im nachfolgendem Absatz benannt.

Alternative Texte bei Bildern

Alle Bilder im System müssen mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen werden, um die Barrierefreiheit gemäß BITV sicherzustellen.
[Die Anpassungen erfolgen im laufenden Betrieb. – im Prüfvorgang, Stand: 20.01.2025]

FarbKontraste

Der Kontrast zwischen Text- und Hintergrundfarbe und Kontraste in manchen Grafiken und Bedienelementen sind nicht immer ausreichend.
[Die Anpassungen erfolgen im laufenden Betrieb. – im Prüfvorgang, Stand: 20.01.2025]

Karten als Grafiken oder Bilder mit inkludiertem Text

Wenn es sich um reine Grafiken handelt, die eine Karte darstellen oder Bilder die Textinformationen beinhalten, gelten folgende Anforderungen: Aussagekräftige Alt-Texte und / oder ein beschreibender Alternativtext oder -quellangaben, der die wesentlichen Inhalte der Karte wiedergibt. Dieses haben wir weitestgehend für Sie sichergestellt.
[Die Anpassungen erfolgen im laufenden Betrieb. – im Prüfvorgang, Stand: 20.01.2025]

Feedback und Kontaktangaben

Wir überprüfen unsere Inhalte laufend. Aufgrund des Seitenumfangs und der Informationsdichte schleicht sich leider auch ab und zu mal ein Fehler ein. Gerne können Sie uns Fehler melden, damit eine umgehende Behebung ermöglicht werden kann. 

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen gerne mitteilen: 

Per E-Mail: presse@hannover-airport.de
Per Telefon: +49 (0)511 977 1734

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit, können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. 

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. 

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter Telefon: +49 (0)511 120-4010 oder per E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de