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Zollkontrolle – Recht und Ordnung rund ums Reisegepäck

Zigaretten, Urlaubsschnäppchen, Souvenirs: Flugreisende haben so manches Mitbringsel im Gepäck. Sie sollten sich gut über die Einfuhrbestimmungen der EU informieren: Wenn man dem Zoll ins Netz geht, gibt es keine Ausrede mehr. Türkische Fleischprodukte, Drogen und seltene Orchideen haben wenig gemeinsam. Aber eines dann doch: Sie gehören zu den Dingen, die Flugreisende nicht nach Deutschland einführen dürfen.

So regeln es die Einfuhrbestimmungen der EU. Wer sich nicht daran hält, hat keine Chance. Dafür sorgen die Beamten des Zolls. Sie überwachen den grenzüberschreitenden Warenverkehr. Auf der Liste haben sie alles, was bei der Einfuhr verboten ist oder Beschränkungen unterliegt. Hauptsächlich sind das Drogen, Lebensmittel, Plagiate.

Was sie machen, liest sich wie die To-do-Liste eines Superhelden: Sie kämpfen gegen Schmuggel und Kriminalität, Produktpiraterie und Steuerhinterziehung. Aber auch für die Artenvielfalt – und für die Gesundheit von Mensch und Tier.

Wenn eine Maschine am Hannover Airport landet, stehen die Beamten schon bereit. Immer wieder führen sie Stichproben durch. Braucht man dafür einen sechsten Sinn? Vor allem ist es eine gute Menschenkenntnis, die sich die Zollbeamten im Laufe ihrer Dienstzeit aneignen. „Wir sehen es den Leuten an, wenn sie etwas zu verbergen haben“, sagt Zolloberamtsrat Zierke. Sie werden dann gezielt kontrolliert. Da hilft auch kein Pokerface: Schließlich steht zur gleichen Zeit das Gepäck auf dem Prüfstand. Scans und Zollhunde fördern alles zutage.

Immer einen Schritt voraus

Foto: Markus Lindert

Was den Zollbeamten außerdem hilft: Sie sind immer bestens informiert. „Wir kennen die kritischen Flugverbindungen. Bei bestimmten Flügen führen wir deshalb Schwerpunktkontrollen durch und kontrollieren alle Reisenden“, so Zierke. Die Behörden müssen den Schmugglern immer einen Schritt voraus sein. Neue Trends, neue Routen vorausahnen und schnell reagieren.

Dafür arbeiten sie international eng zusammen. „Es kann passieren, dass wir aus Amsterdam den Hinweis bekommen: Heute Nachmittag landet bei euch ein Flieger aus Spanien, der Drogen an Bord haben könnte“, erklärt Peter Zierke.

Das ganz große Geld

Auch Bargeld ist für den Zoll ein großes Thema. In manchen Ländern zahlt man gerne in bar – zum Beispiel in Russland oder der Türkei. Viele nehmen deshalb dicke Geldbündel mit auf die Reise. Man darf es zwar uneingeschränkt aus- und einführen. Aber ab einem Wert von mehr als 10.000 Euro muss man es dem Zoll melden. Denn die Zollbehörde kämpft auch gegen illegale Geldbewegungen, etwa zur Finanzierung von Terrorismus. Entsteht der Verdacht auf Geldwäsche, übernimmt die Zollfahndung die Ermittlungen. Die Zahnräder greifen perfekt ineinander.

Streng verboten

Und die türkischen Fleisch- und Milchprodukte? Auch für sie führt kein Weg am Zoll vorbei. „Denn in einigen Regionen der Türkei herrscht Maul- und Klauenseuche. Für den Menschen ist das nicht gefährlich, aber für Nutztiere hochansteckend. Wenn die Waren hierhin verbracht werden, können sie in den Wirtschaftskreislauf gelangen und zu einer Einschleppung von Krankheiten führen“, erläutert der Zollbeamte. Daher werden diese Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern beschlagnahmt und vernichtet.

Entspannt durch den Zoll – das müssen Sie beachten

Wer in den Urlaub fliegt, lässt im Koffer gerne Platz für Mitbringsel. Aber darf die Krokotasche wirklich mit? Vor der Rückreise sollte man sich gut über die Einfuhrbestimmungen informieren. Sonst wird aus der Shoppingtour unter Palmen nachträglich ein teurer Spaß.

Sie dürfen Reisemitbringsel zollfrei einführen, wenn …

  • Sie sie auf Ihrer Reise mit sich führen
  • die Waren für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt sind
  • Sie dabei die jeweiligen Reisefreimengen nicht überschreiten
  • diese insbesondere dem Artenschutz nicht unterliegen

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Hält sich die Überschreitung in Grenzen, wird lediglich die doppelte Zollgebühr erhoben. Aber wer es übertreibt, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Einen Koffer voller Zigaretten etwa werten die Behörden als versuchte Steuerhinterziehung.

Wird man in der Kontrolle erwischt, helfen keine Ausreden.

„Wenn jemand einen ganzen Koffer voller Markenshirts in unterschiedlichen Größen dabei hat, ist das einfach nicht plausibel“, so Zierke. Viele be­teu­ern ihre Unwissenheit. Aber auch, wer es nicht besser wusste und keine bösen Absichten verfolgt, muss mit Sanktionen rechnen. „Jeder Reisende kann sich heute informieren, was er im Gepäck dabeihaben darf und was nicht.“

Die gute Nachricht: Wer alle wichtigen Infos im Blick hat und sich danach richtet, kommt problemlos durch den Zoll.

Ausführliche Infos rund um Einfuhrbestimmungen und Zoll finden Sie auf www.zoll.de

Reisefreimengen

Der Klassiker: Immer wieder überschreiten Reisende die erlaubten Reisefreimengen. Sie gelten für die Einfuhr von Alkohol, Tabak und Zigaretten. Aber auch Kleidung ist davon betroffen. Wer zu viele Einkäufe im Koffer hat, muss Strafe zahlen.

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