Einfach Reisen – automatisch Erfassen. EES macht’s möglich!
Seit 2025 finden sich am Hannover Airport digitale Selbstbedienungssysteme. An den automatisierten Kiosken kann man allerdings nichts kaufen. Stattdessen wird die Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen dort digital erfasst. Für eine effizientere Kontrolle. Das Entry-Exit-System (kurz EES) ersetzt das manuelle Abstempeln von Reisedokumenten.
EES erleichtert und beschleunigt die Ein- und Ausreise von Personen aus nicht EU-Mitgliedsstaaten. Es gilt für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von maximal 180 Tagen. Gleichzeitig überwacht das System die zulässige Aufenthaltsdauer und unterstützt die Einhaltung der Ein- und Ausreisebestimmungen.
EEs gilt für
- Drittstaatsangehörige (Reisende, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder die Staatsangehörigkeit Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz besitzen), und
- die für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in den Schengen-Raum einreisen, sofern sie
- nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels oder eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt sind.
Registrierung

An den Self-Service-Systemen können Sie Ihren Pass selbst scannen. Weiterhin registrieren Sie sich mit den erforderlichen Reiseinformationen und Ihren biometrischen Daten wie Fingerabdrücken und einem Gesichtsbild. Die Kioske befinden sich unmittelbar vor den Grenzkontrollschaltern in Terminal C. Die Vorregistrierung der Daten beschleunigt den Prozess der Grenzkontrolle. So lassen sich Warteschlangen vermeiden. Nach der Registrierung gehen Sie zum Grenzkontrollschalter. Dort wird Ihre Registrierung überprüft und die Ein-/Ausreisekontrolle durchgeführt.
Datenaufnahme
Das EES erfasst die folgenden Informationen bei der Ein- und Ausreise:
- personenbezogene Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit;
- Passnummer, Ausstellungsland und Art des Reisedokuments (Reisepass-Scan)
- biometrische Daten, einschließlich eines Gesichtsbildes und vier Fingerabdrücken (ohne Daumen); (Gesichts-Scan und Fingerabdruck-Scan)
- Reisedaten wie Ein- und Ausreisedatum, Grenzübergangsstellen und die Dauer des autorisierten Aufenthalts.
Schengen oder Non-Schengen-Flug?
Der Unterschied zwischen Schengen- und Non-Schengen-Raum betrifft vor allem die Grenzkontrolle. Der Schengen-Raum umfasst aktuell 29 europäische Länder. Diese haben die Kontrollen an den gemeinsamen Binnengrenzen abgeschafft. Das bedeutet, wenn Sie zwischen zwei Schengen-Ländern fliegen, gibt es normalerweise keine Personenkontrolle.
Zusätzlich zu den Mitgliedsstaaten der EU (mit Ausnahme von Irland) gehören zu den Mitgliedern des sogenannten Schenger Abkommens (Schenger Staaten) auch Norwegen, Liechtenstein, Island und die Schweiz. Zypern wendet den Schengen-Acquis bislang nur teilweise an, daher finden hier aktuell noch Grenzkontrollen statt.
Als Non-Schengen-Raum werden Länder bezeichnet, die nicht zum Schengen-Raum gehören. Wenn Sie von oder in ein Non-Schengen-Land fliegen, müssen Sie in der Regel sowohl bei der Ein- als auch der Ausreise eine Passkontrolle durchlaufen. Dort werden die erforderlichen Reisedokumente überprüft. Nicht immer ist ein Visum nötig. In Deutschland wird die Grenzkontrolle durch die Bundespolizei durchgeführt.
Alles im Blick – für Behörden und Reisende
Die Informationen können von den zuständigen Behörden jederzeit abgefragt werden. Die elektronische Datenerfassung trägt somit zur Sicherheit in der Europäischen Union bei. Diese Informationen sind allerdings nicht nur einseitig abrufbar: Auch Sie als Reisender selbst haben Zugriff auf Ihre Daten. Damit haben Sie einen Überblick darüber, wie lange Sie sich noch im jeweiligen Land aufhalten und wann Sie wieder einreisen dürfen.
EES erfasst automatisch, wann Drittstaatsangehörige in den Schengen-Raum ein- und ausreisen. Jeder Reisende muss sich daher einzeln anmelden. Auch Kinder sind dazu verpflichtet, sich im EES zu registrieren. Für alle Nicht-EU-Bürger, einschließlich Säuglingen, wird eine EES-Datei erstellt, die die Passdaten und ein Gesichtsbild enthält. Fingerabdrücke sind nur für Reisende ab zwölf Jahren erforderlich.
Für Minderjährige gelten besondere Vorschriften, die je nach Land variieren können.
Folgende Länder nutzen EES
Österreich, Belgien, Bulgarien, Estland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz und Tschechien.
In Zypern und Irland werden Reisepässe noch manuell gestempelt.
Weiterführende Hinweise zum EES sind auf der Informationsseite der Europäischen Kommission verfügbar.
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