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Einfach Reisen – automatisch Erfassen. EES macht’s möglich!

Seit 2025 finden sich am Hannover Airport digitale Selbstbedienungssysteme. An den automatisierten Kiosken kann man allerdings nichts kaufen. Stattdessen wird die Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen dort digital erfasst. Für eine effizientere Kontrolle. Das Entry-Exit-System (kurz EES) ersetzt das manuelle Abstempeln von Reisedokumenten.

EEs gilt für

  • Drittstaatsangehörige (Reisende, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder die Staatsangehörigkeit Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz besitzen), und
  • die für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in den Schengen-Raum einreisen, sofern sie
  • nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels oder eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt sind.

Registrierung

EES-Kioske in der Einreise Terminal C am Hannover Airport
Automatisch. Praktisch. Gut. EES-Kioske am HAJ. | © Hannover Airport, M. Lindert

An den Self-Service-Systemen können Sie Ihren Pass selbst scannen. Weiterhin registrieren Sie sich mit den erforderlichen Reiseinformationen und Ihren biometrischen Daten wie Fingerabdrücken und einem Gesichtsbild. Die Kioske befinden sich unmittelbar vor den Grenzkontrollschaltern in Terminal C. Die Vorregistrierung der Daten beschleunigt den Prozess der Grenzkontrolle. So lassen sich Warteschlangen vermeiden. Nach der Registrierung gehen Sie zum Grenzkontrollschalter. Dort wird Ihre Registrierung überprüft und die Ein-/Ausreisekontrolle durchgeführt.

Datenaufnahme

Das EES erfasst die folgenden Informationen bei der Ein- und Ausreise:

  • personenbezogene Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit;
  • Passnummer, Ausstellungsland und Art des Reisedokuments (Reisepass-Scan)
  • biometrische Daten, einschließlich eines Gesichtsbildes und vier Fingerabdrücken (ohne Daumen); (Gesichts-Scan und Fingerabdruck-Scan)
  • Reisedaten wie Ein- und Ausreisedatum, Grenzübergangsstellen und die Dauer des autorisierten Aufenthalts.

Alles im Blick – für Behörden und Reisende

Die Informationen können von den zuständigen Behörden jederzeit abgefragt werden. Die elektronische Datenerfassung trägt somit zur Sicherheit in der Europäischen Union bei. Diese Informationen sind allerdings nicht nur einseitig abrufbar: Auch Sie als Reisender selbst haben Zugriff auf Ihre Daten. Damit haben Sie einen Überblick darüber, wie lange Sie sich noch im jeweiligen Land aufhalten und wann Sie wieder einreisen dürfen.

EES erfasst automatisch, wann Drittstaatsangehörige in den Schengen-Raum ein- und ausreisen. Jeder Reisende muss sich daher einzeln anmelden. Auch Kinder sind dazu verpflichtet, sich im EES zu registrieren. Für alle Nicht-EU-Bürger, einschließlich Säuglingen, wird eine EES-Datei erstellt, die die Passdaten und ein Gesichtsbild enthält. Fingerabdrücke sind nur für Reisende ab zwölf Jahren erforderlich.

Für Minderjährige gelten besondere Vorschriften, die je nach Land variieren können.

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